Können Aufnahmen als Beweismittel oder zur öffentlichen Fahndung verwendet werden?
Grundsätzlich lassen sich Aufnahmen auf denen Einbrecher zu sehen sind bei der Polizei als Beweismittel benutzen, jedoch darf dies nur zu Ermittlungszwecken an die Polizei oder offizielle exekutive Gewalten gegeben werden und keineswegs veröffentlicht werden. Sollte dies trotzdem getan werden, kann der oder die Täter*in auf einen Schadensersatz plädieren (Quelle: test.de)